Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht lässt sich in zwei Gebiete aufteilen: Das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht.

1.Verkehrszivilrecht

Das Verkehrzivilrecht befasst sich hauptsächlich mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die z.B. aus einem Verkehrsunfall resultieren.

  • Außergerichtliche Regulierung von Schäden über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, insbesondere Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wiederbeschaffungsaufwand bei wirtschaflichen Totalschaden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Standkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten (Zuzahlungen), Verdienstausfall, Rückstufungsschaden und sonstiger Kosten 
  • Sicherung zukünftiger Folgeschäden durch entsprechende Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung
  • Korrespondenz/Abwicklung mit der eigenen Kaskoversicherung
  • Einischt in die polizeiliche Ermittlungsakte (ggf. Vertretung s. unter 2.)
  • Vertretung in Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche

2. Verkehrsstrafrecht

Von Verkehrsstrafrecht ist die Rede, bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen begangen werden. Beispielsweise kann bei einem Unfall mit Verletzungsfolgen gegen den Unfallverursacher ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet und gegebenenfalls auch eine Anklage erhoben werden. Hier gilt es möglichst frühzeitig Akteneinsicht zu erhalten und den Vorwurf möglichst im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Hierzu ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts unabdingbar, da nur auf diese Weise Akteneinsicht genommen und eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeitet werden kann.

Die Verteidigung in Straßenverkehrssachen ist u.a. deshalb sehr wichtig, da neben der eigentlichen Strafe zumeist fahrerlaubnisrechtliche Nebenfolgen angeordnet werden wie z.B. die (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots.

 

Weitere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrsstrafrecht:

  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB); Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB); Fahren unter Alkoholeinfluss (über 0,5 Promille; § 24 a StVG) Räuberischer Angriff aus Kraftfahrer (§ 316 a StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB); Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB); Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG); Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
  • Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße usw. 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bestehen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten der Strafverteidigung und die gesamten Verfahrenskosten einschließlich Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen, Gerichtskosten usw. von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Nur im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat, bei der die vorsätzliche Begehung festgestellt wurde, ist eine Kostendeckung nicht gegeben. Die vorsätzliche Begehung ist im Straßenverkehrsrecht die Ausnahme.

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Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos

VICARII Rechtsanwälte

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